Wahlarzt

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können.

  • Ich nehme mir Zeit für Sie
  • Ich bin unabhängig von Kassentarifen
  • Keine Wartezeiten durch perfektes Terminmanagement
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine
  • Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber natürlich möglich (von einem Kassenarzt wie auch von einem Wahlarzt)
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt Ihres Vertrauens

In den Ambulanzen und Abteilungen der großen öffentlichen Krankenhäuser besteht oft zu wenig Zeit für die Bedürfnisse der Patienten. Zudem sind lange Wartezeiten in der Ambulanz bzw für geplante operative Eingriffe (vor allem prophetischer Gelenksersatz) unvermeidbar.

Fachärzte in der freien Praxis können sich immer ausführlich dem Patienten widmen. Gerade im Bereich Gelenks- und Knochenchirugie sind spezifische und individuelle Lösungen notwendig.

Im Falle einer stationären Behandlung bzw Operation ist immer eine Verbindung mit einer Klinik auf modernstem Standard gewährleistet.

Aus diesem Grund findet auch in Österreich das Wahlarztsystem in Verbindung mit öffentlichen Spitälern immer mehr Anklang.